Petitionen sind Eingaben, Bitten oder Beschwerden, welche Sie an den Deutschen Bundestag, einen Landtag oder eine öffentliche Behörde bzw. Verwaltung richten können. Inhalt einer Petition können die verschiedensten Sorgen und Nöte sein, die im Zusammenhang mit dem Handeln (oder auch Nichthandeln) von Behörden und Verwaltungseinrichtungen stehen. Oft gehen Petitionen mit der Bitte einher, Gesetze zu überprüfen oder zu ändern.
Entsprechend Artikel 17 des Grundgesetzes hat grundsätzlich jede Person das Recht, eine Petition einzubringen.
Dies gilt ausnahmslos für alle und zum Beispiel auch uneingeschränkt für Strafgefangene und Inhaftierte. Auch bestimmte Gruppen, wie zum Beispiel Vereine oder Bürgerinitiativen, können Petitionen einreichen.
Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt.
Der Deutsche Bundestag und die Landtage der einzelnen Bundesländer verfügen jeweils über einen eigenen Petitionsausschuss, der sich mit allen eingereichten Petitionen befasst. Er kann Ihnen bei Problemen mit Behörden und Einrichtungen helfen, seine Aufgabe ist es jedoch nicht, gerichtlichen Entscheidungen zu überprüfen.
Wenn Sie eine Petition einreichen möchten, so können Sie dies per Post, per FAX oder per E-Mail tun.
Entscheiden Sie sich für den Postweg, müssen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse angeben sowie die Petition unterschreiben. Bei der Einreichung per E-Mail entfällt die Unterschrift.
Wenn Sie ein Anliegen haben, welches von allgemeinem Interesse sein könnte, können Sie auch eine öffentliche Petition beantragen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie jedoch nicht.
Nach der Einreichung überprüft der zuständige Petitionsausschuss die Petition.
Petitionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, werden dorthin weitergeleitet. Wenn Ihnen als Petenten geholfen werden kann, wird die Petition an die Bundes- oder Landesregierung zur weiteren Bearbeitung überwiesen, ist sie erfolglos, können Sie gegen einen entsprechenden Bescheid innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen.